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Allgemeines
Unser Verkehrsübungsplatz Rhein-Neckar bietet Gelegenheit,
die Fahrfertigkeit mit einem eigenen PKW und Motorrad zu üben. Zudem ist es möglich, einen Fahrschulwagen eigens für das Fahren auf dem Gelände zu mieten. Auf dem gesamten Gelände gilt gegenseitige Rücksichtnahme, rechts vor links und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h.
Wer darf üben
Der Fahrzeuglenker muss mindestens 16 Jahre alt sein. Der Beifahrer
muss einen gültigen Führerschein besitzen und während
den Übungsfahrten neben dem Fahrer sitzen bleiben, um helfend
eingreifen zu können. Bitte den zum Übungsfahrzeug gehörenden
Fahrzeugschein mitbringen.
Der Beifahrer muss mindestens 20 Jahre alt sein und seine eigene Führerschein-Probezeit abgeschlossen haben.

Versicherung
Vor der Einfahrt in den Übungsplatz stellt ihnen der
Platzwart bei der Anmeldung einen Versicherungsausweis aus.
Der Versicherungsschutz gilt für den Tag der
Ausstellung des Ausweises, er beginnt mit dem Eintreffen auf dem Übungsplatz und endet mit dem Verlassen des Platzes am
selben Tag.
Abweichend zu §2(2) der Allgemeinen Bedingungen
für die Kraftfahrtversicherung erstreckt sich der Versicherungsschutz
auch auf Fahrer, die noch nicht die vorgeschriebene Fahrerlaubnis
besitzen, aber mindestens 16 Jahre alt sind, sofern ein Begleiter
mit einer für das Fahrzeug gültigen Fahrerlaubnis neben
dem Fahrer sitzt.
Schäden am eigenen, im Versicherungsausweis
bezeichneten PKW sind ausgeschlossen. (Die Versicherungsprämie
ist in der Benutzungsgebühr enthalten.)
Fahrschulleihwagen
Zusätzlich ist es möglich, einen Fahrschulleihwagen für das Fahren auf dem Gelände zu mieten. Hierzu muss der Personalausweis sowie
ein gültiger Führerschein des Beifahrers vorgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern auf dem Gelände.

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